Achtung: Der Besitz und das Mitführen eines Teleskopschlagstocks unterliegt in den meisten Ländern gewissen gesetzlichen Bestimmungen bzw. Ausnahmeregelungen. Wir bitten Interessenten und Teilnehmer an unseren Kursen und Seminaren sich selbst genau darüber zu informieren, was in ihrem jeweiligen Heimatland erlaubt ist und was nicht.
In unseren Kursen bei SAMI International bzw. im Trainings Center SAMI Wien werden ausschließlich Trainingsstöcke oder Teleskopschlagstöcke eingesetzt, die ausdrücklich vom österreichischen Bundesministerium für Inneres (BMI) genehmigt sind.
Es wird vorausgesetzt, sofern der Kurs in Österreich stattfindet, dass Kursteilnehmer, die einen eigenen Teleskopschlagstock mitbringen, sich rechtzeitig und ausführlich über den gesetzeskonformen Besitz bzw. das Mitführen nach ÖSTERREICHISCHEM Recht informiert haben. Diese Teilnehmer haften selbst für etwaige Verstöße gegen das österreichische Recht.
Eintrag Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Teleskopschlagstock
„Das Führen von Teleskopschlagstöcken in der Öffentlichkeit stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Nach dem Waffenrecht handelt es sich bei einem Teleskopschlagstock nicht um einen verbotenen Gegenstand. Er ist allerdings eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes. Das Führen bei Versammlungen oder auf öffentlichen Veranstaltungen ist eine Straftat. Besitz und Erwerb sind für Personen über 18 Jahren frei, anders als die so genannten Stahlruten oder Totschläger die aus mehreren Federelementen mit einer am Ende befestigten Stahlkugel bestehen und auf Grund der Schlagwucht zu den verbotenen Gegenständen nach dem Waffengesetz zählen.“
„Ausnahmsweise kann der Gegenstand bei „berechtigtem Interesse“ geführt werden. Das Waffengesetz nennt hierfür beispielhaft: Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport oder einen allgemein anerkannten Zweck. Kein berechtigtes Interesse ist es nach der Gesetzesintention dagegen, einen Schlagstock zu Verteidigungszwecken mit sich zu führen.“
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Stand: 01/2018